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   BGH, 12.10.1988 - 3 StR 315/88   

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https://dejure.org/1988,1859
BGH, 12.10.1988 - 3 StR 315/88 (https://dejure.org/1988,1859)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1988 - 3 StR 315/88 (https://dejure.org/1988,1859)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 315/88 (https://dejure.org/1988,1859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der besonders schwer wiegenden Nachtat innerhalb des Regelstrafrahmens des Hauptdeliktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 72
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 3 StR 315/88
    Bei einer solchen Abwägung darf zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden, daß die Einzeltatschuld auch durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann (BGHSt 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
  • LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16

    Clan-Mitglieder vor Gericht: "Hameln soll brennen!"

    Nachdem die Strafe dem Rahmen des § 125a S. 1 StGB zu entnehmen war, blieb für eine eigenständige Prüfung, ob das Tatverhalten des Angeklagten als minder schwerer Fall im Sinne des § 224 Abs. 1 Hs. 2 StGB anzusehen ist, kein Raum mehr (vgl. BGH, Beschl. v. 12.10.1988 - 3 StR 315/88, Rn. 5; Rissing-van Saan, in: Laufhütte u. a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 47, juris).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 400/10

    Vorsätzliche Körperverletzung (Schwitzkasten)

    a) Die Kammer hat bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 3 StGB vorliegt, die in Betracht kommenden erschwerenden Umstände und Milderungsgründe rechtsfehlerfrei gegeneinander abgewogen (vgl. hierzu BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 2).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 497/07

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (minder schwerer Fall; Strafzumessung;

    Danach ist zu besorgen, dass der Tatrichter diese wesentlichen Umstände bei der für die Strafrahmenwahl erforderlichen Gesamtwürdigung nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 5 bis 8).
  • BGH, 02.10.1998 - 2 StR 389/98

    Stadium der Haupttat bei der Beihilfe; Beihilfe bei bereits beendeter Haupttat;

    Die tateinheitliche Verletzung eines anderen Gesetzes kann, muß aber nicht strafschärfend verwertet werden (Tröndle, StGB § 52 Rdn. 4; BGH NStZ 89, 72).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 373/93

    Voraussetzungen der fortgesetzten Handlung bzw. Tat bei Sexualstraftaten -

    Für die Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung gilt nach dieser Vorschrift nicht die abstrakte Betrachtungsweise in dem Sinne, daß die Regelstrafrahmen der in Betracht kommenden Straftatbestände darüber entscheiden, welches Gesetz die höhere Strafe androht; es ist vielmehr ein Vergleich der im konkreten Fall anwendbaren Strafrahmen erforderlich, so daß auch benannte oder unbenannte Strafschärfungs- oder Milderungsgründe und die hierdurch eröffneten Ausnahmestrafrahmen zu beachten sind, sofern der Tatrichter deren Voraussetzungen als erfüllt ansieht (vgl. Vogler in LK, StGB 10. Aufl. § 52 Rdn. 44; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 52 Rdn. 3; Lackner, StGB 20. Aufl. § 52 Rdn. 8; vgl. auch BGH NStZ 1989, 72).
  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 412/97

    Umfang der Gesamtbetrachtung der für die Wertung von Tat und Täter bedeutsamen

    In die erforderliche Gesamtbetrachtung hat sie die Umstände einbezogen, die für die Wertung von Tat und Täter bedeutsam waren (vgl. BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 2).
  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 89/96

    Anhaltspunkte für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Erforderlichkeit

    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 1, 5, 6; Prüfungspflicht 1; st.Rspr.).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 206/98
    Zutreffend hat sie zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt, daß er in einer Vielzahl von Einzelfällen mehrere Tatbestandsalternativen der §§ 52 a Abs. 1 und 53 WaffG erfüllt hat (vgl. BGH NStZ 1989, 72 ).
  • BGH, 21.05.1990 - 3 StR 128/90

    Ablehnung eines minder schweren Falles - Nichtberücksichtigung von

    Bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt, hat die Strafkammer die dabei erforderliche Gesamtbetrachtung aller für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommenden Umstände (vgl. hierzu BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 1, 2 sowie 5 = bei Holtz MDR 1990, 97) nicht erkennbar in dem von der Rechtsprechung geforderten umfassenden Sinne vorgenommen.
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